Der Kreisfeuerwehrverband hat folgende Aufgaben:
Die Bereitschaft der Bevolkerung, freiwillig im Feuerwehrwesen mitzuwirken, zu fördern.
Auf die Bildung von Jugendabteilungen in den Feuerwehren hinzuwirken.
Bei der Brandschutzerziehung und -aufklärung mitzuwirken.
Die Aus- und Fortbildung der Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren zu unterstützen und zu fördern.
Die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren in ihren wirtschaftlichen und sozialen Angelgeneheiten, soweit es mit dem Feuerwehrdienst im Zusammenhang stehen, zu betreuen.
Die Kameradschaft und Tradition der freiwilligen Feuerwehren zu pflegen.
Über Beschwerden von Mitgliedern der Feuerwehren zu entscheiden.